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Seelsorgeeinheit


Seelsorgeeinheit St Augustinus Stuttgart-Fildern


Unter Beibehaltung ihrer Identität und unbeschadet der Zuständigkeiten der jeweiligen Gemeindeleitung, bilden die vier katholischen Kirchengemeinden St. Thomas Morus in Heumaden, St. Maria Königin in Ostfildern-Kemnat, St. Monika in Ostfildern-Ruit und St. Michael in Sillenbuch einen Kooperationsverbund, der als Seelsorgeeinheit St. Augustinus Stuttgart-Fildern bezeichnet wird.

Die vier Kirchengemeinden bilden diesen Verbund mit dem Ziel, sicherzustellen, dass unter veränderten finanziellen und personellen Bedingungen die Feier des Glaubens und die Glaubensvermittlung erhalten und neu belebt werden. Dazu gehören:

Die Seelsorgeeinheit will Gesprächsmöglichkeiten für Suchende anbieten

Für die Kooperation gelten die Grundprinzipien von Subsidiarität und Solidarität. Die Kirchengemeinden vereinbaren - wo es angezeigt erscheint » Aufgaben der Liturgie, Pastoral, Katechese und Diakonie gemeinsam wahrzunehmen. Die Kooperationsfelder im Einzelnen schlägt der vorläufige gemeinsame Ausschuss Pastoralrat vor. Sie können auch aus den Ortsgemeinden mit dem vorläufigen gemeinsamen Ausschuss/Pastoralrat initiiert und durchgeführt werden.

(Auszug aus dem Kooperationsvertrag, den die vier Kirchengemeinderäte in einer gemeinsamen Sitzung am 10. Juli 2000 einstimmig beschlossen haben.)


Planungsgrundsätze für eine Gottesdienstordnung


In einer gemeinsamen Sitzung der Kirchengemeinderäte der in der Seelsorgeeinheit verbundenen Gemeinden von Sillenbuch, Heumaden, Kemnat und Ruit am 21.10. 2003 wurden die folgenden Grundsätze für eine Gottesdienstordnung beschlossen.

Präambel

Die Feier des sonntäglichen Gottesdienstes ist für die Kirche ein vorrangiges Gebot und ein wichtiger Auftrag. Diese Planungsgrundsätze sollen sicher stellen, dass in jeder der vier Teilgemeinden der Seelsorgeeinheit am Sonntag (oder am Vorabend) ein regelmäßiger Gemeindegottesdienst in der Form der Feier der Hl. Messe (Eucharistie) oder als Wortgottesdienst mit Predigt und Gelegenheit zum Empfang der Hl. Kommunion stattfindet. Die Eucharistiefeiern richten sich nach der Verfügbarkeit von Priestern und sollen für jede Gemeinde angemessen und ausgewogen geplant werden.

1. In jeder Gemeinde sollte an jedem Wochenende mindestens ein Gemeinde- Gottesdienst stattfinden.
2. In jeder Gemeinde sollte der Pfarrer der Seelsorgeeinheit wenigstens einmal im Laufe von 6 Wochen die Eucharistie feiern.
3. Die Pfarrer im Ruhestand können nicht fest eingeplant werden. Sie übernehmen nach Absprache und in Übereinstimmung mit dem Gottesdienstplan der Seelsorgeeinheit eine Eucharistiefeier.
4. Der Pfarrer der Seelsorgeeinheit und jeder Gottesdienstleiter sollte an einem Wochenende nach Möglichkeit nicht mehr als zwei Gottesdienste leiten.
5. An den Patrozinien der einzelnen Gemeinden feiert der Pfarrer der Seelsorgeeinheit die Eucharistie.
6. Die Termine der Erstkommunionfeiern und Firmungen sollen so abgestimmt werden, dass der Pfarrer der Seelsorgeeinheit die Eucharistiefeier leiten kann.
7. In Wortgottesdiensten, die von Personen ohne Predigterlaubnis geleitet werden, kann die Predigt des Pfarrers der SE verlesen werden. Das gleiche gilt für Eucharistiefeiern, bei denen der Priester keine eigene Predigt hält.
8. Soweit nicht die Pfarrer im Ruhestand (oder andere Gastpriester) zur Verfügung stehen, kann die Liturgie der Karwoche und die Feier der Osternacht (Christmette) nur einmal (maximal zweimal) innerhalb der Seelsorgeeinheit gefeiert werden. Die Gemeinden sind eingeladen eigene andere Gottesdienstformen zu suchen. Das gilt auch für die Gottesdienste am Heiligabend.
9. Begräbnisse sollen verstärkt auch durch Diakone und andere beauftragte Personen gehalten werden. Der Gedächtnisgottesdienst kann auch der Gottesdienst am Samstagabend sein.
10. Gottesdienste an Werktagen. Die Anzahl und Zeiten von Werktagsgottesdiensten werden nach Bedarf und praktischen Möglichkeiten geregelt
11. Schulgottesdienste Nach Möglichkeit sollen zu Schuljahresbeginn und -ende Schulgottesdienste angeboten werden, darüber hinaus sollte einmal im Monat ein Schülergottesdienst möglich gemacht werden.
12. Die Taufe soll in der Heimatgemeinde des Täuflings von einem Priester oder Diakon gespendet werden. Trauungen werden nach individueller Absprache mit den Brautleuten gehalten
13. Für jedes Halbjahr ist ein konkreter Gottesdienstplan der Seelsorgeeinheit mit den zur Verfügung stehenden Leitern zu erarbeiten, mit dem gemeinsamen Ausschuss abzustimmen und zu veröffentlichen. Dieser Plan soll die Gottesdienst- Orte, Zeiten, und Formen und nach Möglichkeit auch die jeweiligen Leiter für jede Gemeinde ausweisen.

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